Allgemeine Teilnahmebedingungen


für Recruiting Maßnahmen durch das Career Center der RWTH Aachen University

1. Allgemeines

1.1. Für das Verhältnis zwischen dem Besteller (im Fol-
genden „Unternehmen“ genannt) und der RWTH Aachen
University, ausführende Stelle: Career Center (im Folgenden
RWTH Aachen genannt) gelten die folgenden Allgemeinen
Vertragsbedingungen, sofern im jeweiligen Einzelauftrag
keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen
werden.


1.2. Mit der Annahme des Angebotes der RWTH Aachen
durch das Unternehmen erkennt das Unternehmen diese
Bedingungen an. Abweichende oder ergänzende Bedin-
gungen des Unternehmens, insbesondere Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Unternehmens, gelten nur, wenn
sie von der RWTH Aachen im Rahmen einer Auftragsbestäti-
gung ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.


1.3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
rechtsunwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die rechtsunwirk-
same Bestimmung soll in diesem Falle durch die entspre-
chende gesetzliche Bestimmung ersetzt werden

 

2. Gegenstand und Durchführung des
Vertrages


2.1. Der Gegenstand des Vertrages wird in dem jeweiligen
Bestellformular der RWTH Aachen festgelegt.
Abweichungen im Rahmen der Beauftragung bedürfen der
schriftlichen Bezugnahme in der Auftragsbestätigung der
RWTH Aachen.


2.2. Die RWTH Aachen führt die vertraglich geschuldeten
Leistungen mit der ihr üblichen Sorgfalt durch.


2.3. Erkennt die RWTH Aachen, dass die vertraglichen
Leistungen in der vereinbarten Zeit und/oder zu dem verein-
barten Entgelt nicht durchgeführt werden können, treffen die
Vertragspartner über die Fortsetzung der Arbeiten und die
Kostentragung eine zusätzliche Regelung.


2.4. Stand/Werbefläche/Raumnutzung
Für den Fall, dass Vertragsgegenstand ein Stand/eine Werbefläche/eine Raumnutzung ist, gelten die folgenden Regelungen:

Dem Unternehmen wird fur einen bestimmten, aus dem
Bestellformular zu entnehmenden Zeitraum ein Stand/eine
Werbefläche/ein Raum von der RWTH Aachen zur Verfü-
gung gestellt. Die Nutzung ist nur zu dem im Bestellformular
genannten Zweck eingeraumt.
Der konkrete Standort des Standes/der Werbefläche/des
Raumes wird durch die RWTH Aachen vorgegeben. Die
RWTH Aachen gewahrt dem Unternehmen die Nutzung in
dem Zustand der Übergabe. Das Unternehmen muss den
Ort pfleglich und schonend behandeln und auf seine Kosten
für eine vollständige Räumung nach Beendigung der Nut-
zung sorgen. Schaden an dem Ort sind dem/der genannten
Ansprechpartner/-in der RWTH Aachen unverzüglich anzu-
zeigen.
Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Standes/der
Werbefläche obliegt dem Unternehmen. Das Unternehmen
wird den Weisungen des Ordnungs- und Sicherheitsperso-
nals der RWTH Aachen umgehend folgeleisten. Das Unter-
nehmen hat insbesondere dafur Sorge zu tragen, dass der
Stand/die Werbeflache/der Raum hinreichend vor dem Zutritt
bzw. Zugriff unbefugter Dritter gesichert ist, Geräte betriebs-
sicher sowie sonstige Arbeits- und Betriebsstoffe ordnungs-
gemäß eingesetzt und gelagert werden sowie der Stand/die
Werbefläche/der Raum selbst so aufgebaut und gesichert
ist, dass von ihm/ihr keine Gefahr für die RWTH Aachen und
für Dritte, insbesondere für Studierende und Besucherinnen
und Besucher ausgeht. Sicherheitsvorkehrungen, die über
die übliche Verkehrssicherungspflicht der RWTH Aachen für
die Veranstaltung hinausgehen, insbesondere gegen Dieb-
stahl oder Sachbeschadigung, werden durch die RWTH
Aachen nicht vorgenommen.
Verzichtet das Unternehmen auf die Inanspruchnahme des
Standes/der Werbeflache/des Raumes, kann die RWTH
Aachen den Stand/die Werbeflache/den Raum anderweitig
vergeben, um einen Leerstand zu vermeiden.

2.5. Ausgeschlossene Werbung
Dem Unternehmen ist Werbung folgenden Inhalts untersagt:

  • Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt,
  • Werbung, die das Ansehen und die Würde der RWTH
    Aachen oder der öffentlichen Verwaltung und des Staa-
    tes verletzt,
  • Werbung mit religiösem Inhalt,
  • Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere
    Wahlwerbung, sowie
  • Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung
    gegen die guten Sitten verstößt.

2.6. Anzeige- und Genehmigungspflichten, gesetzliche Be-
stimmungen
Die Einhaltung von Anzeige- und Genehmigungspflichten
sowie die Einhaltung einschlagiger gesetzlicher Bestimmun-
gen bzgl. der Maßnahmen, die das Unternehmen durchführt,
obliegen ausschließlich dem Unternehmen (z.B. Jugend-
schutzgesetz, Anmeldung GEMA). Die RWTH Aachen hat
das Recht, die Einhaltung zu überprüfen.

2.7. Ordnung und Sicherheit
Das Unternehmen wird den Weisungen des Ordnungs- und
Sicherheitspersonals der RWTH Aachen umgehend folge-
leisten. Während der Maßnahmen darf das Unternehmen die
Brandschutzzonen und Fluchtwege nicht blockieren.

2.8. Die RWTH Aachen übernimmt über die Erbringung
seiner in dem Bestellformular genannten Leistungen hinaus
nicht die Gewahr fur eine etwaige Nichterreichung der vom
Unternehmen mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten
kommunikativen und wirtschaftlichen Ziele.

2.9. Werbe- und Kommunikationsmittel der RWTH Aachen
(Flyer, Banner, Plakate, etc.):
Werbe- und Kommunikationsmittel der RWTH Aachen
werden von der RWTH Aachen nach Bedarf ausgewählt und
können variieren. Die Gestaltung der Werbemittel, insbeson-
dere Große und Platzierung eines Logos, bleibt der RWTH
Aachen vorbehalten und wird in den Bestellformularen fur die
einzelnen Veranstaltungen geregelt.

2.10. Nutzung des RWTH Aachen-WLAN Gästezugang
Im Falle der Nutzung des WLAN der RWTH Aachen gelten
die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die WLAN-Nut-
zung der RWTH Aachen in ihrer jeweils gültigen Fassung, zu
finden unter https://access.wlan.rwth-aachen.de/terms-
of-service.php.

2.11. Mitwirkungspflichten des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich bei der Organisation von
Veranstaltungen und bei der Werbung entsprechend der
vertraglichen Vereinbarung mitzuwirken, insbesondere
erforderliches Bildmaterial, Logos, Inhalte zu geplanten The-
men sowie weitere relevante Informationen fristgerecht zur
Verfügung zu stellen.

3. Vergütung, Zahlungsweise

3.1. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetz-
lichen Umsatzsteuer. Das Unternehmen zahlt der RWTH
Aachen für die im Angebotsformular gewählten und be-
schriebenen Maßnahmen die dort vereinbarte Summe zzgl.
gesetzlicher USt .

3.2. Entscheidend für die geltende gesetzliche USt. bzw. für
die Frage ob uberhaupt USt. ausgewiesen werden muss,
ist der Sitz des Leistungsempfangers. Stimmen der Sitz des
Leistungsempfängers (= Vertragsadresse) und der Sitz des
Rechnungsempfängers nicht überein, behält die RWTH Aa-
chen sich vor, in der Rechnung die USt. entsprechend dem
Sitz des Leistungsempfangers auszuweisen.

3.3. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens eine Woche
nach dem Ende der in dem Angebotsformular vereinbar-
ten Leistungen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne
Abzug.

3.4. Das Unternehmen ist verpflichtet, der RWTH Aachen
alle zur ordnungsgemaßen Rechnungstellung erforderlichen
Angaben und Informationen zu ubermitteln.

4. Vertragslaufzeit, höhere Gewalt und
Kündigung

4.1. Der Vertrag tritt mit der schriftlichen unveränderten
Annahme des Angebotes der RWTH Aachen zu dem im Be-
stellformular vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit in Kraft
und endet, ohne dass es einer Kundigung bedarf, mit Ende
der im Bestellformular vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.2. Jeder Vertragspartner hat für die Nichterfüllung einer sei-
ner Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfullung auf
einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund
oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht:
Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme oder sons-
tige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit,
Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten
oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem
dieser Gründe beruhen.

4.3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes haben beide
Vertragspartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung
dieses Vertrages. Ein zur fristlosen Kündigung berechti-
gender, wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich
die Einhaltung der Termine wegen unvorhersehbarer und/
oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere Falle höherer
Gewalt, behordlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als
undurchführbar erweist.

4.4. Im Falle einer Kundigung führt die RWTH Aachen ab
dem Zeitpunkt der Beendigung keine weiteren Vertrags-
leistungen mehr durch. Die RWTH Aachen wird dem Unter-
nehmen über die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits
erbrachten Vertragsleistungen berichten.

4.5. Das Unternehmen wird die bis zum Zeitpunkt der Been-
digung erbrachten Leistungen vergüten. Zudem erfolgt eine
Rückerstattung lediglich der Beträge, die noch nicht für die
Leistungen im Sinne des § 1 von Seiten der RWTH Aachen
ausgegeben wurden bzw. die nicht zur Erfüllung von bereits
eingegangenen Rechtspflichten der RWTH Aachen für die
Leistungen im Sinne des § 1 von Seiten der RWTH Aachen
anfallen werden. Im letzteren Fall erfolgt ausnahmsweise eine
Rückerstattung, wenn die RWTH Aachen es pflichtwidrig un-
terlässt, für deren rechtzeitige Beendigung Sorge zu tragen.

5. Haftung, Verkehrssicherungspflicht für Stände/Werbeflächen

5.1. Die RWTH Aachen haftet nur fur durch Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögens-
schäden.

5.2. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
haftet die RWTH Aachen für Vorsatz und Fahrlassigkeit. Bei
Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vor-
hersehbare, vertragstypische und unmittelbare Schaden be-
schrankt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertragspart-
ner schutzen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages
gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
durfte.

5.3. Die Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gelten nicht
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Unterneh-
men stellt die RWTH Aachen von Anspruchen Dritter, die im
Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, frei,
es sei denn die Haftung beruht auf vorsatzlichem oder grob
fahrlässigem Handeln der RWTH Aachen.

5.4. Das Unternehmen stellt die RWTH Aachen von Ansprü-
chen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Vertrags-
gegenstand stehen, frei, es sei denn die Haftung beruht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der RWTH
Aachen.

5.5. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
Haftung des gesetzlichen Vertreters und der Erfüllungsgehil-
fen der RWTH Aachen.

5.6. Für den Fall, dass Vertragsgegenstand ein Stand und/
oder eine Werbeflache ist, ubernimmt das Unternehmen im
Innenverhältnis zur RWTH Aachen die Verkehrssicherungs-
pflicht für seinen Stand/seine Werbeflache. Wird die RWTH
Aachen für Schaden aus der Verletzung der dem Unterneh-
men obliegenden Verkehrssicherungspflicht in Anspruch ge-
nommen, so hat das Unternehmen der RWTH Aachen von
allen Anspruchen Dritter und samtlichen der RWTH Aachen
entstehenden Kosten freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der
Anspruch auf vorsatzlichem oder grob fahrlassigem Verhal-
ten der RWTH Aachen beruht.

6. Compliance, Wohlverhalten, Datenschutz

6.1. Die Vertragspartner sind zur Einhaltung der deutschen
Gesetze und Rechtsvorschriften, insbesondere der einschlä-
gigen Anti-Korruptionsvorschriften verpflichtet. Außerdem
verpflichten sich die Vertragspartner zu einem verantwor-
tungsvollen und ethischen Verhalten gegenüber Mitarbei-
tern/Mitarbeiterinnen, Gesellschaft und Umwelt. Darüber
hinausgehende Regelungen einer Vertragspartei in Verbin-
dung mit Ethik und Korruptionsprävention bedürfen zu ihrer
Anwendung auf die andere Vertragspartei der ausdrücklichen
vertraglichen Einbeziehung in den Vertrag.

6.2. Die Vertragspartner verpflichten sich einander zu
gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Das
Unternehmen ist gehalten, auf schutzwürdige Interessen der
RWTH Aachen, insbesondere auf ihrem Ruf und Ansehen
sowie auf Sinn und Prestige der gesponserten Veranstaltung
Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten
auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

6.3. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig umgehend
über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertra-
ges von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

6.4. Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der
Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b)
DSGVO und dient als Rechtsgrundlage. Die
Datenschutzerklarung finden Sie am Ende dieses Dokument
im Anschluss an die AGB.

7.Auskunftspflichten

Klarstellend wird angemerkt, dass die Übermittlung von
Informationen bzgl. dieses Vertrages an Dritte gestattet ist,
soweit Gesetze oder behördliche/richterliche Anordnungen
dies vorsehen

8. Sonstiges

8.1. Für die Koordination aller Aktivitaten benennen beide
Vertragspartner jeweils eine/n zentrale/n Ansprechpart-
ner/-in. Insoweit der Ansprechpartner der RWTH Aachen
nicht erreichbar ist, sind Notfalle oder Unfalle während der
Anwesenheit des Unternehmens vor Ort an der RWTH Aa-
chen umgehend bei der RWTH Aachen Hochschulwache zu
melden (+49 241 80113).

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedür-
fen der Schriftform. Dies gilt auch fur den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis oder Anderungen des Schriftformerfor-
dernisses.

8.3. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen auf
Dritte übertragen oder zur Ausübung überlassen werden.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so beruhrt dies
die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Ver-
tragspartner verpflichten sich fur diesen Fall, die unwirksame
oder undurchführbare Bestimmung ruckwirkend durch
eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen,
die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich
oder möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall
einer Lücke.

9.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1. Erfüllungsort ist die RWTH Aachen, Templergraben 55,
52062 Aachen, Deutschland.

9.2. Eventuell entstehende Meinungsverschiedenheiten
versuchen die Vertragspartner gütlich beizulegen. Im Übrigen
wird als Gerichtsstand Aachen vereinbart und es gilt
deutsches Recht.

AGB RWTH Aachen Career Center, Stand: 28.08.2019